VdS Fachgruppe DARK SKY
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Gesetze gegen Lichtverschmutzung

Mindestanforderungen an die Strassenbeleuchtung

In den Ländern der Europäischen Union gibt es seit 2004 einheitliche Mindestanforderungen an die Strassenbeleuchtung, die in der EN 13 201 festgelegt sind, und nach Übergangszeiten die alten nationalen (z.B. DIN 5044 in Deutschland) ersetzen sollen.
Die neuen Normen sind jedoch wesentlich komplexer als die alten: Neben Fahrgeschwindigkeit und Nutzungsart sind verschiedene Beleuchtungssituationen zu unterscheiden, entsprechend denen die Leuchtdichte bzw. Beleuchtungsstärke auszuwählen ist.

Die International Dark Sky Association fordet, dass aber auch Maximalwerte für die Beleuchtung festgelegt werden, um die Lichtverschmutzung zu reduzieren!

Gesetze gegen Lichtverschmutzung in Europa

Deutschland

In Deutschland wird unerwünschte Lichtemission als Lichtimmission bezeichnet, die zu reduzieren ist, wobei die "Richtlinie zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen" des Länderausschuss für Immissionen anzuwenden ist. Danach darf die Beleuchtungsstärke auf ein Schlafzimmerfenster in Wohngebieten maximal 1 Lux betragen, was allerdings nicht für öffentliche (und damit Strassen) Beleuchtung gilt.

Ähnliche Regelungen (allerdings ohne technische Richtlinien) gibt es in Tschechien, Großbritannien und Liechtenstein.

Slowenien

ist seit dem 22. Sept. 2007 das erste EU-Land mit einem Gesetz gegen Lichtverschmutzung. Die Gesetzestexte auf slowenisch sind zu finden unter www.temnonebo.org.
Eine › Übersetzung der Verordnung ins Deutsche (PDF, 119KB) stellt die Wiener Umweltanwaltschaft zur Verfügung:

Italien

Hier wurden in verschiedenen Regionen Gesetze erlassen. Das Gesetz der Lombardei (2000, 2004) ist in der Beziehung als Vorreiter anzusehen, weshalb es von den Italienern für ein europäisches Gesetz vorgeschlagen wird (in Englisch).
Als nicht lichtverschmutzend werden angesehen:

  • Lichtemissionen von Leuchten oberhalb der Horizontalen müssen unter 0 cd/1000 lm bleiben.
  • Es sind nur Lampen der höchsten (Energie-)Effizienz entsprechend dem aktuellen Stand der Technik einzusetzen.
  • Die Lichtemission ist nach 23 Uhr (Sommerzeit 24 Uhr) Uhr um mindestens 30% zu senken.
  • Lichttafeln sind von oben nach unten anzustrahlen.
  • Bewegte oder feststehende Strahler für Werbung sind verboten.
  • Gebäudeanstrahlung ist nur von oben nach unten erlaubt, in Ausnahmefällen auch von unten, aber nur bis zu 1m unter der höchsten Kante der angstrahlten Fläche. Abschaltung bzw. Reduzierung nach 23 (bzw. 24) Uhr ist vorzusehen. Die maximale Leuchtdichte darf bei 1 cd/m2 liegen
  • Um professionelle und öffentliche Sternwarten sind Schutzzonen von 30 bzw. 15 km zu schaffen,

Spanien


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